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Mit der Verleihung des Förderpreises will die
SAXONIA-FREIBERG-STIFTUNG
Aktivitäten im Sinne des Stiftungsanliegens, der
Erforschung, Pflege und Erhaltung des berg- und
hüttenmännischen Brauchtums und der berg- und
hüttenmännischen Frömmigkeitstradition in der
Region Freiberg und im Landkreis Mittelsachsen
unterstützen.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen, Vereine
und Institutionen, die sich mit
würdigungsfähigen Arbeiten zur Bergbau- und
Hüttengeschichte, über das berg- und
hüttenmännische Brauchtum und zur berg- und
hüttenmännischen Frömmigkeitstradition in der
Region Freiberg und im Landkreis Mittelsachsen
beschäftigen und diese der Öffentlichkeit
präsentieren.
Es werden nur in sich abgeschlossene Objekte in
Form von Dokumentationen, Kompositionen und
Sachzeugen aber keine Lebenswerke, Verdienste
usw. zur Teilnahme zugelassen.
Die Preise können vergeben werden für:
1. Dokumentationen zur Freiberger Bergbau-
und Hüttengeschichte,
2. Dokumentationen über das berg- und
hüttenmännische Brauchtum,
3. Kompositionen von Bergmusik, Dokumentationen
über das bergmännische Liedgut,
4. Pflege und Erhalt von Sachzeugen der Bergbau-
und Hüttentechnik,
5. Beiträge zur berg- und hüttenmännischen
Frömmigkeitstradition.
Auswahlverfahren
Personen, Vereine und Institutionen können
Vorschläge für Auszeichnungen mit dem
Förderpreis in der Geschäftsstelle der Stiftung
machen. Diese sind schriftlich unter Verwendung
des
Bewerbungsbogens
mit einer Begründung und Kurzdarstellung der
Ergebnisse einzureichen.
Die Auswahl des Preisträgers erfolgt durch eine
Jury, vertreten durch je ein Mitglied
• des Kuratoriums der
SAXONIA-FREIBERG-STIFTUNG
• des Vorstandes der
SAXONIA-FREIBERG-STIFTUNG
• der Historischen Freiberger Berg- und
Hüttenknappschaft e.V.
• des Freiberger Altertumsvereins e.V.
Zur Sichtung und fachlichen Bewertung der
eingereichten Arbeiten wird sich die Jury im
Bedarfsfall Gutachten von kompetenten
Fachexperten einholen.
Alle vorliegenden Arbeiten werden einer
sachlichen Prüfung nach folgenden Kriterien
unterzogen:
1. Teilnahmeberechtigung,
2. termingerechte Einsendung der Unterlagen,
3. Qualität der Unterlagen.
Nicht prämierte Arbeiten können im Folgejahr
erneut in die Auswahl einbezogen werden. Ein
Anspruch auf Verleihung des Förderpreises
besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungsunterlagen
Die Vorschläge sind mit dem dazugehörigen
Bewerbungsbogen
bis zum 31. März des jeweiligen Jahres in
der Geschäftsstelle der
SAXONIA-FREIBERG-STIFTUNG
einzureichen bei:
SAXONIA-FREIBERG-STIFTUNG
Geschäftsstelle
Frau Kerstin Lehmann
Tel.: 03731 1600
Fax: 03731 160530
E-Mail:
saxonia-freiberg-stiftung@arcor.de
Chemnitzer Str. 8
09599 Freiberg
Den Vorschlägen ist jeweils ein Exemplar der zur
Auszeichnung vorgesehenen Arbeit beizufügen.
Preisverleihung
Der Förderpreis der
SAXONIA-FREIBERG-STIFTUNG
kann jährlich an einen Preisträger mit 1.000 €
vergeben werden. |
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